Die Gemeindeversammlung ist das oberste, gesetzgebende Organ der Gemeinde.
Sie wird aus allen Schweizer Bürgern gebildet, die das 18. Altersjahr
zurückgelegt und in der betreffenden Gemeinde ihren politischen Wohnsitz begründet haben.
Aufgaben: | An der Gemeindeversammlung werden Geschäfte beraten, welche anschliessend zur Abstimmung an die Urne überwiesen werden, wie z.B. die Bewilligung von Verpflichtungs- und Zusatzkrediten der Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken |
Kompetenzen: | Die Gemeindeversammlung obliegen verschiedenste Befugnnisse, insbesondere der Erlass der Gemeindeordnung und anderen Rechtssätzen die Festsetzung des Voranschlags und des Steuerfusses die Genehmigung von Nachkrediten die Genehmigung der Rechnung die Kenntnisnahme des Finanzplans Erteilung des Gemeindebürgerrechtes |
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