Haupinhalt

Fahrbewilligung Stoos

Für das Befahren der Strassen zum und auf den Stoos wird die Erteilung einer allgemeinen Fahrbewilligung, gemäss Reglement des Gemeinderates Morschach vom 13. Januar 1998, mit Änderungen vom 27. Mai 1998 und 27. April 2021, benötigt.

Bei Tagesbewilligungen für Tonnagen wird eine Bestätigung der Stoosbahnen AG benötigt. Bitte füllen Sie das Gesuchsformular aus und senden Sie es an die Stoosbahnen AG (taxi.transporte@stoos.ch). Die Stoosbahnen AG prüft, ob ein Bahntransport möglich ist oder nicht und sendet das Gesuch anschliessend der Gemeindeverwaltung zur Bewilligungserteilung weiter. Sie erhalten anschliessend eine Rückmeldung oder direkt die Bewilligung von der Gemeindeverwaltung Morschach.

Jahresbewilligungen werden durch die Gemeindeverwaltung Morschach ausgestellt. Bitte reichen Sie das nachstehende Gesuchsformular ein.

Bitte beachten Sie das Merkblatt "Anmerkungen zur Fahrbewilligung Stoos".
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Merkblatt: "Transportfahrten Stoos ab 01.05.2021" Download 1 Merkblatt: "Transportfahrten Stoos ab 01.05.2021"
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