Abmeldung/WegzugSie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Der Wegzug ist beim Einwohneramt Morschach zu melden. Schweizer Staatsangehörige Die Abmeldung ist innert 14 Tagen vorzunehmen. Mitbringen: Niederlassungsausweis bzw. Schriftenempfangsschein Ausländische Staatsangehörige Die Abmeldung ist innert 14 Tagen vorzunehmen. Mitzubringen ist der Ausländerausweis Abmeldung ins Ausland Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, sobald Sie Ihren Wegzugstermin kennen (mind. vier Wochen im Voraus). Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug auch online melden. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 145.0 kB).
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