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Abmeldung/Wegzug

Zuständige Abteilung: Einwohneramt
Verantwortlich: Grätzer, Lara

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Der Wegzug ist beim Einwohneramt Morschach zu melden.

Schweizer Staatsangehörige
Die Abmeldung ist innert 14 Tagen vorzunehmen.
Mitbringen: Niederlassungsausweis bzw. Schriftenempfangsschein

Ausländische Staatsangehörige
Die Abmeldung ist innert 14 Tagen vorzunehmen.
Mitzubringen ist der Ausländerausweis

Abmeldung ins Ausland
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, sobald Sie Ihren Wegzugstermin kennen (mind. vier Wochen im Voraus).

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug auch online melden.

Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 145.0 kB).

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Zuzug / Anmeldung Link


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