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Feuerwerk

Zuständige Abteilung: Gemeindekanzlei

Wer mit Sprengmitteln oder pyrotechnischen Gegenständen umgeht, ist verpflichtet zur eigenen Sicherheit, sowie zum Schutze von Leben und Sachwerten, alle nach den Umständen gebotenen und zumutbaren Massnahmen zu treffen.

Das nachstehende Merkblatt vermittelt die wichtigsten Verhaltensregeln.

Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 145.0 kB).

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