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Identitätskarte / Pass

Zuständige Abteilung: Einwohneramt
Verantwortlich: Grätzer, Lara

ID


Identitätskarte – Antrag beim Einwohneramt der Wohnsitzgemeinde

  • Persönliche Vorsprache des Antragstellers (auch Kinder) sowie des gesetzlichen Vertreters (Eltern/Vormund) beim Einwohneramt der Wohnsitzgemeinde.
  • Es ist zur Identifikation eine vorhandene alte Identitätskarte vorzulegen oder ein anderer amtlicher Ausweis.
  • Bei Verlust der Identitätskarte ist eine Original-Verlustmeldung einer Schweizer Polizeistelle vorzulegen.
  • Es wird ein aktuelles Passfoto verlangt, welches den Kriterien der Fotomustertafel entspricht. Die Fotomustertafel finden Sie unten.
  • Gebühren (inkl. Porto) sind beim Einwohneramt vor Ort zu begleichen: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr : Fr. 35.-- (Gültig: 5 Jahre) / Erwachsene: Fr. 70.-- (Gültig: 10 Jahre).
  • Die Identitätskarte wird innerhalb von 10 Arbeitstagen ausgestellt.


Pass 10, Identitätskarte & Kombiangebot (Pass 10 + Identitätskarte) – Antrag beim Passbüro

Seit 1. März 2010 ist der Antrag für einen Reisepass oder das Kombiangebot direkt beim Kantonalen Passbüro vorzunehmen. Auch die Identitätskarte kann direkt beim kantonalen Passbüro benatragt werden. Informationen dazu finden Sie hier.


Provisorischer Pass (Notpass)

Der Provisorische Pass ist ebenfalls beim Kantonalen Passbüro in Schwyz zu benatragen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.


Dokument Fotomustertafel (pdf, 1528.8 kB)

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