Hundemarke / - steuerKennzeichnung und Registrierung der Hunde Alle in der Schweiz gehaltenen Hunde müssen mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet und in einer zentralen Datenbank registriert sein. Diese zentrale Datenbank wird durch die ANIS (Animal Identity Service AG) betrieben. Die Kennzeichnung darf ausschliesslich von Tierärzten vorgenommen werden. Die Daten werden von den Tierärzten zwecks der Registrierung an die ANIS gemeldet. Bezahlung der Hundesteuer Alle Hundehalter/in erhalten von der Gemeindeverwaltung jährlich im Verlaufe des Monats Januar eine Rechnung für die Bezahlung der fälligen Hundesteuer. Als Grundlage für die Rechnungsstellung dient die zentrale ANIS-Datenbank, in welcher alle in der Gemeinde Morschach gehaltenen Hunde bzw. deren Halter registriert sind. Kosten a) für einen Nutzhund Fr. 20.00 als Nutzhunde gelten:
b) für einen anderen Hund Fr. 50.00 Für jeden weiteren Hund pro Haushalt beträgt die Steuer je 100.00 mehr als die Grundsteuer. Von der Hundesteuer befreit sind die Halter von ausgebildeten Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, Schweiss- und Blindenhunden, die ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt werden können. Die Ausbildung ist mit einem anerkannten Ausweis auszuweisen. Änderungen der ANIS melden Damit die Hundesteuer korrekt in Rechnung gestellt werden kann, müssen Hundehalter allfällige Änderungen oder Mutationen (Hundehalterwechsel, Adressänderungen, Anschaffung eines Hundes, Tod eines Hundes etc.) umgehend der ANIS mitteilen. Informationen: ANIS Datenbank oder Laboratorium der Urkantone Information über Kurse für Neuhalter: Bundesamt für Veterinärwesen
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