Bürgerrechtskommission
Die Bürgerrechtskommission ist für die Festlegung des Anhörungsprozesses inkl. Fragenkatalog, die Vorbereitung und Durchführung der Anhörungen wie auch für die Protokollierung der Anhörungen zuständig. Sie machenen auch eine Antragsstellung bezüglich Annahme resp. Ablehnung des Gesuches zu Handen des Gemeinderates.
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