Haupinhalt

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste, gesetzgebende Organ der Gemeinde. Sie wird aus allen Schweizer Bürgern gebildet, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und in der betreffenden Gemeinde ihren politischen Wohnsitz begründet haben.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Morschach
gemeinde@morschach.ch

Ort

Schul- und Mehrzweckanlage Morschach
Schulstrasse 10
6443 Morschach

Aufgaben

An der Gemeindeversammlung werden Geschäfte beraten, welche anschliessend zur Abstimmung an die Urne überwiesen werden, wie z.B.

• die Bewilligung von Verpflichtungs- und Zusatzkrediten
• der Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken

Kompetenzen

Die Gemeindeversammlung obliegen verschiedenste Befugnnisse, insbesondere

• der Erlass der Gemeindeordnung und anderen Rechtssätzen
• die Festsetzung des Voranschlags und des Steuerfusses
• die Genehmigung von Nachkrediten
• die Genehmigung der Rechnung
• die Kenntnisnahme des Finanzplans
• Erteilung des Gemeindebürgerrechtes

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