Haupinhalt

Hinterlegung von letztwilligen Verfügungen

Seit dem 1. Januar 2013 ist das Einwohneramt zuständig für die Hinterlegung von Verfügungen von Todes wegen. Verfügungen von Todes wegen sind Testamente, Ehe- und / oder Erbverträge. Das Einwohneramt bewahrt diese auf und leitet sie nach Kenntnisnahme eines Todesfalls an den Einzelrichter zur Eröffnung weiter.

Verfügungen von Todes wegen können beim Einwohneramt abgegeben oder per Post (Einschreiben) eingereicht werden. Die Gebühr für die Hinterlegung und Änderung der Registrierung beträgt gemäss kantonaler Gebührenordnung CHF 40.00.

Informationen zu Erbschaftsangelegenheiten (z.B. Inventarisation, Erbbescheinigung, Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen) finden Sie hier.

Preis

CHF 40.00
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