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Hundekontrolle

Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens vier Monate alten Hund hat der Halter seiner Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten. Mittels diesem Online-Dienst können sie Ihr Hund anmelden oder aber auch abmelden. Bitte vergessen Sie nicht, die Abmeldung direkt bei der ANIS-Datenbank (www.anis.ch) vorzunehmen. Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Kassieramt eine Rechnung mit Einzahlungsschein. Auf die Herausgabe einer Hundemarke wird verzichtet. Die Wiederkehrende Rechnungstellung erfolgt jeweils im Monat Januar.

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Verantwortliche Person: Lara Grätzer
Zuständige Instanz: Gemeindekanzlei

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