Hundekontrolle
Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens vier Monate alten Hund hat der Halter seiner Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten. Mittels diesem Online-Dienst können sie Ihr Hund anmelden oder aber auch abmelden. Bitte vergessen Sie nicht, die Abmeldung direkt bei der ANIS-Datenbank (www.anis.ch) vorzunehmen. Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Kassieramt eine Rechnung mit Einzahlungsschein. Auf die Herausgabe einer Hundemarke wird verzichtet. Die Wiederkehrende Rechnungstellung erfolgt jeweils im Monat Januar.
Aktionen
Verantwortliche Person: Lara Grätzer Zuständige Instanz: Gemeindekanzlei
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