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Flüssiggas - Informationen

Falls wahrend dem Anlass Flüssiggas (Gasgeräte) benutzt wird, muss für jedes eingesetzte Gasgerät eine gültige „Kontrollbescheinigung Veranstaltungen” vor Ort vorliegen und eine Vignette angebracht sein. Die Organisatorin, der Organisator hat bei jedem Anlass durch Ausfüllen der Checkliste Veranstaltungen nachzuweisen, dass der Betrieb der Gasgeräte sicher ist. Bitte beachten Sie dazu das Dokument „Sichere Verwendung von Flüssiggas – Reglement für Veranstaltungen” des Vereins Arbeitskreis LPG.

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Verantwortliche Person: Lara Grätzer
Zuständige Instanz: Gastgewerbe

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