Haupinhalt

Hundekontrolle

Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens vier Monate alten Hund hat der Halter seiner Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten. Mittels diesem Online-Dienst können sie Ihr Hund anmelden oder aber auch abmelden. Bitte vergessen Sie nicht, die Abmeldung direkt bei der ANIS-Datenbank (www.anis.ch) vorzunehmen. Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Kassieramt eine Rechnung mit Einzahlungsschein. Auf die Herausgabe einer Hundemarke wird verzichtet. Die Wiederkehrende Rechnungstellung erfolgt jeweils im Monat Januar.

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Bemerkung

Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens vier Monate alten Hund hat der Halter seiner Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten. Mittels diesem Online-Dienst können sie Ihren Hund bei der Gemeinde anmelden oder aber auch abmelden. Falls es zu einer Abmeldung kommt, vergessen Sie bitte nicht, dies direkt der ANIS, der nationalen Datenbank für gekennzeichnete Heimtiere (www.anis.ch) mitzuteilen.

Unterlagen

Für die Bezahlung der Hundesteuer erhalten bereits registrierte Hundebesitzer zu Beginn des Jahres jeweils eine Rechnung mit Einzahlungsschein. Mit Ihrer Einzahlung bestätigen Sie uns gleichzeitig, dass Sie für Ihren Hund die vom Gesetzt vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Verfahren

Nach dem Absenden dieses Formulars stellen wir Ihnen die Rechnung mit Einzahlungsschein zu.

Online-Formular

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Bestellformular

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